Pfarreirat (PR) der Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel
Mitglieder und Ansprechpartner des Pfarreirates im Überblick
Gewählte Mitglieder
| Maria Brinkert | Ines Ries |
| Christiane Dieckmann | Heike Schumann |
| Andrea Mittrup | Peter Thüte (stellv. Vorsitzender - Vorstand) |
| Claudia Pohlmann-Krieft | Sarah Vorwald (Vorsitzende - Vorstand) |
Geborene Mitglieder
| Dr. Franz Josef Backhaus (Leitender Pfarrer) | Diakon Thorsten Dammann (Vertreter der Diakon m. Zivilberuf) |
| Matthias Mönig (Vertreter der Pastoralreferent/innen) | Pastor Bernd Bettmann (Vertreter der Priester) |
| Friedhelm Thüte (Vertreter/in aus dem Kirchenvorstand) |
Beratende Mitglieder
| Gottfried Scharpenberg (Diakon m. Zivilberuf) | Matthias Piontek (Pastoralreferent) |
| Vertreter/in der “Präventionsfachkräfte” der Pfarrei |
Satzung und Wahlordnung für Pfarreiräte im Bistum Münster
aus dem Kirchlichen Amtsblatt Münster 2025 Nr. 01
Satzung für Pfarreiräte im Bistum Münster
Wahlordnung für Pfarreiräte im Bistum Münster
Änderung der Wahlordnung vom 01.03.2025
mehr Informationen unter: www.bistum-muenster.de/wahlen
Berichte aus dem Pfarreirat
Konstituierende Sitzung des Pfarreirats
Am 1. Dezember 2025 hat sich der neue Pfarreirat unserer Kirchengemeinde St. Lucia konstituiert. Neben den acht gewählten Mitgliedern gehören dem Pfarreirat der leitende Pfarrer sowie jeweils ein Vertreter der Priester, der Pastoralreferenten und der Diakone an. Ebenfalls hat der Kirchenvorstand ein Mitglied in den Pfarreirat entsandt.
Neue Vorsitzende des Pfarreirats ist Frau Sarah Vorwald. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Peter Thüte.
Ich bedanke mich bei allen gewählten Mitgliedern, dass sie sich als Kandidatin/Kandidat haben aufstellen lassen. Ich wünsche dem neuen Pfarreirat eine gute Zusammenarbeit und viele neue kreative Ideen.
Pfarrer Franz Josef Backhaus
Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Katholischen Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel
Wahl vom Kirchenvorstand und Pfarreirat am 08./09. November 2025
| Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025: | Pfarreiratswahl am 8./9. November 2025: |
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| Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Kirchenvorstand zu erheben und zu begründen. | Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Pfarreirat zu erheben und zu begründen. |