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Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen 2025

Wahlberechtigung und Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Am Wochenende 8./9. November 2025 werden im Bistum Münster, zu dem auch die Pfarrei St. Lucia Harsewinkel gehört, die Pfarreiräte und im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums die Kirchenvorstände neu gewählt. 

Wahlberechtigt für den Pfarreirat sind laut Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster § 4 Abs. 1 alle Katholiken, die in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und weder aus der katholischen Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen sind. 

Die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei als der Wohnsitzpfarrei ist unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 der Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster auf Antrag möglich. Entsprechend § 9 Abs. 2 der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster ist dieser Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten an den Wahlvorstand der Wahlpfarrei bis spätestens zum 10. Oktober 2025 zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Wahlvorstand der Wahlpfarrei. Das aktive Wahlrecht kann nur in einer Pfarrei ausgeübt werden.

Die Wahlberechtigung für den Kirchenvorstand richtet sich nach § 10 des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Wahlberechtigt ist demnach jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Abweichend davon kann gemäß § 10 Absatz 3 KVVG auch zur Wahl zugelassen werden, wer seinen Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster oder in einer der an den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat. Entsprechend § 7 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände ist der Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten an den Wahlvorstand der Wahlkirchengemeinde bis zum 10. Oktober 2025 zu stellen, verbunden mit dem Nachweis, dass die antragstellende Person aus der Liste der Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gestrichen ist, wo sie ihren Erstwohnsitz hat. Über den Antrag entscheidet der Wahlvorstand der Wahlkirchengemeinde. Das aktive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden.

Gemäß § 14 Abs. 1-4 der Wahlordnung für Pfarreiräte und § 7 Abs. 1-5 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände wird ein Auskunfts- und Einspruchsrecht im Hinblick auf eigene Daten in der Liste der Wahlberechtigten gewährt.

Deshalb liegen die Wählerverzeichnisse für das aktive Wahlrecht für Pfarreirat und Kirchenvorstand vom Samstag, 20. bis Samstag, 27. September 2025 im zentralen Pfarrbüro St. Lucia, (Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. 

Einsprüche gegen die eigenen Daten im jeweiligen Wählerverzeichnis können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist, also bis zum 27. September (!), in Textform (E-Mail) oder in Schriftform (brieflich) an den jeweiligen Wahlvorstand mit entsprechender Begründung gerichtet werden. Die jeweiligen Wahlvorstände entscheiden über den Antrag.

Die zugrunde liegenden Gesetze, Satzungen und Wahlordnungen sind unter https://www.bistum-muenster.de/wahlen sowie im Pfarrbüro St. Lucia Harsewinkel einsehbar.

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„Kirche von uns und für uns“

St. Lucia wählt am 8. und 9. November 2025 einen neuen Pfarreirat und einen neuen Kirchenvorstand

Macher und Entscheider gesucht: 

Am Samstag und Sonntag, 8. und 9. November, werden in St. Lucia in Harsewinkel mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei St. Lucia gewählt. Der Pfarreirat leitet und vertritt mit dem leitenden Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. 

Seine Aufgaben sind die mittel- und langfristige pastorale Ausrichtung der Pfarrei im Bereich der Glaubensverkündigung, der sozialen Aufgaben und der gottesdienstlichen Gestaltung. Entscheidungen des Pfarreirats sind also wesentlich ausschlaggebend für die Zukunft der Pfarrei St. Lucia.

In St. Lucia werden künftig bis maximal 14 Personen dem Pfarreirat angehören. Für den Pfarreirat kandidieren können Katholikinnen und Katholiken aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die mindestens 16 Jahre alt sind.

 Für den Pfarreirat werden noch Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. 

Aus Sicht der bestehenden Gremien und des Seelsorgepersonals sind die anstehenden Wahlen sehr wichtig. Das Engagement in beiden Gremien eröffnet den Gläubigen die Möglichkeit, die Kirche vor Ort nach ihren Vorstellungen zu gestalten. „Wer eine Kirche von uns und für uns“ statt einer „Kirche von oben“ will, ist herzlich eingeladen, für den Pfarreirat oder den Kirchenvorstand zu kandidieren“, so Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus.

Weitere Infos zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie www.kirche-harsewinkel.de

Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Pfarreirat aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim Pfarreiratsvorsitzenden, Herrn Dirk Gehrs (Tel.: 05247/408440).


St. Lucia wählt am 8. und 9. November 2025 einen neuen Pfarreirat und einen neuen Kirchenvorstand

„Kirche von uns und für uns“

Macher und Entscheider gesucht: Am Samstag und Sonntag, 8. und 9. November, werden in St. Lucia in Harsewinkel mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei St. Lucia gewählt. Dafür sucht die Pfarrei Kandidatinnen und Kandidaten.  

Der Pfarreirat leitet und vertritt mit dem leitenden Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Seine Aufgaben sind die mittel- und langfristige pastorale Ausrichtung der Pfarrei im Bereich der Glaubensverkündigung, der sozialen Aufgaben und der gottesdienstlichen Gestaltung. Entscheidungen des Pfarreirats sind also wesentlich ausschlaggebend für die Zukunft der Pfarrei St. Lucia. In St. Lucia werden künftig bis maximal 14 Personen dem Pfarreirat angehören. Für den Pfarreirat kandidieren können Katholikinnen und Katholiken aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die mindestens 16 Jahre alt sind.  

Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei St. Lucia im rechtlichen Sinn. Er verwaltet entsprechend der vom Pfarreirat entwickelten Grundsätze ihr Vermögen und entscheidet über Finanzen, Personal, Bauunterhaltung und Liegenschaften. Außerdem hält der Kirchenvorstand den Kontakt zu öffentlichen Stellen und Behörden. Seine Arbeit schafft die Voraussetzungen für das vielfältige pastorale Engagement der Pfarrei St. Lucia. Im Kirchenvorstand von St. Lucia engagieren sich 12 Personen. Als Kandidatinnen und Kandidaten kommen alle katholischen Personen aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld in Frage, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Aus Sicht der bestehenden Gremien und des Seelsorgepersonals sind die anstehenden Wahlen sehr wichtig. Das Engagement in beiden Gremien eröffnet den Gläubigen die Möglichkeit, die Kirche vor Ort nach ihren Vorstellungen zu gestalten. „Wer eine Kirche von uns und für uns“ statt einer „Kirche von oben“ will, ist herzlich eingeladen, für den Pfarreirat oder den Kirchenvorstand zu kandidieren“, so Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus.

Weitere Infos zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie www.kirche-harsewinkel.de.

Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Pfarreirat aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim Pfarreiratsvorsitzenden, Herrn Dirk Gehrs (Tel.: 05247/408440).

Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Kirchenvorstand aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim leitenden Pfarrer, Herrn Dr. Franz Josef Backhaus (Tel.: 05247/6263610).
 


Pfarreirat (PR) Pfarrei St. Lucia Harsewinkel

Pfarreirat St. Lucia

Dirk Gehrs (Vorsitzender)

Mitglieder und Ansprechpartner des Pfarreirates im Überblick

Gewählte Mitglieder

Sabine BernzenDirk Gehrs (Vorsitzender)
Annette BeßmannErika Langer
Corinna BispingFrederik van Roje
Daniel BrockpählerHeike Schumann
Christiane DieckmannFranz-Josef Söte
Birgit FeismannPeter Thüte

Geborene Mitglieder

Dr. Franz Josef Backhaus (Leitender Pfarrer)Diakon Thorsten Dammann (Diakon m. Zivilberuf)
Matthias Mönig (Pastoralreferent)Pastor Bernd Bettmann (Priester)

Beratende Mitglieder

Sr. Sobha (für die Ordensgeistlichen)Matthias Piontek (Pastoralreferent)
Gottfried Scharpenberg (Diakon m. Zivilberuf)Vertreter/in aus dem Kirchenvorstand

Festlegung des Wahltermins für die Pfarreiräte im Bistum Münster

aus den Kirchlichen Amtsblatt Münster 2024 Nr. 11

Art. 160 Festlegung des Wahltermins für die Pfarreiräte im Bistum Münster 

Für die im Jahr 2025 stattfinden Pfarreiratswahlen im Bistum Münster wird als – mit den Kirchenvorstandswahlen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster einheitlicher 

– Wahltermin Samstag/Sonntag 8./9. November 2025 festgesetzt. 

Grundlage für die Wahl der Pfarreiräte sind die Statuten für die Pfarreiräte im Bistum Münster in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Veröffentlichung des Zeitplans über die bei den Wahlen einzuhaltenden Termine wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 

Münster, 26. September 2024 

L.S. † Dr. Felix Genn 
Bischof von Münster 

AZ: R 710