Kirchenvorstand (KV) der Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel
Der Kirchenvorstand ist in unserer Gemeinde ein 12 köpfiges, gewähltes Gremium. Der Leitende Pfarrer hat den Vorsitz und die Mitglieder werden von der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (letzte Wahl im November 2025).
In die Zuständigkeit des Kirchenvorstandes (KV) fallen alle finanziellen und personellen Belange der Gemeinde, d.h. der KV ist Arbeitgeber für die Angestellten, verwaltet die Gelder und sorgt sich um die Gebäude und Liegenschaften. Den größten Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen die Angestellten unserer sechs Kindertageseinrichtungen aus.
Vorsitzender
Dr. Franz Josef Backhaus (Leitender Pfarrer)
| Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel | |
| 0 52 47 - 62 63 610 | |
| backhaus-fj(at)bistum-muenster.de |
Verwaltungsreferentin
| Frau Christiane Laumann | |
| Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel | |
| 05247 - 6263620 | |
| laumann-c(at)bistum-muenster.de | |
| Bürozeiten: Montag und Mittwoch von 11:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr oder nach Terminabsprache! |
Mitglieder und Ansprechpartner des Kirchenvorstands im Überblick
| Dr. Franz Josef Backhaus (Leitender Pfarrer und 1. Vorsitzender) | Herr Heinz Niebur (stellv. Vorsitzender) |
| Frau Sandra Dammann | Herr Dipl.-Ing. (TU) Michael Rutte |
| Herr Dipl. Ing. Manfred Dammann | Herr Friedhelm Thüte |
| Herr Roland Dieckmann | Herr Robert Schlingmann |
| Herr Dipl.-Ing. (FH) Oliver Hemkendreis | Herr Achim Vorwald |
| Herr Dirk Holtkamp | |
| Frau Marina Greßmeyer | Verwaltungsreferentin: Christiane Laumann (beratend) |
| Herr Walter Lüffe | Verbundleitung: Anja Andresen (beratend zu den KiTa-Tagesordnungspunkten) |
Downloads zum Kirchenvorstand
Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Katholischen Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel
Wahl vom Kirchenvorstand und Pfarreirat am 08./09. November 2025
| Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025: | Pfarreiratswahl am 8./9. November 2025: |
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| Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Kirchenvorstand zu erheben und zu begründen. | Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Pfarreirat zu erheben und zu begründen. |