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Kirchenvorstand (KV) der Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel

Der Kirchenvorstand ist in unserer Gemeinde ein 12 köpfiges, gewähltes Gremium. Der Leitende Pfarrer hat den Vorsitz und die Mitglieder werden von der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (letzte Wahl im November 2025).

In die Zuständigkeit des Kirchenvorstandes (KV) fallen alle finanziellen und personellen Belange der Gemeinde, d.h. der KV ist Arbeitgeber für die Angestellten, verwaltet die Gelder und sorgt sich um die Gebäude und Liegenschaften. Den größten Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen die Angestellten unserer sechs Kindertageseinrichtungen aus.

Vorsitzender

Dr. Franz Josef Backhaus (Leitender Pfarrer)

stellv. Vorsitzender

Heinz Niebur

Verwaltungsreferentin

Frau Christiane Laumann
Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel
05247 - 6263620
laumann-c(at)bistum-muenster.de
Bürozeiten:
Montag und Mittwoch von 11:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr
oder nach Terminabsprache!

Mitglieder und Ansprechpartner des Kirchenvorstands im Überblick

Dr. Franz Josef Backhaus
(Leitender Pfarrer und 1. Vorsitzender)
Herr Heinz Niebur
(stellv. Vorsitzender)
Frau Sandra DammannHerr Dipl.-Ing. (TU) Michael Rutte
Herr Dipl. Ing. Manfred DammannHerr Friedhelm Thüte
Herr Roland DieckmannHerr Robert Schlingmann
Herr Dipl.-Ing. (FH) Oliver HemkendreisHerr Achim Vorwald
Herr Dirk Holtkamp 
Frau Marina GreßmeyerVerwaltungsreferentin: Christiane Laumann
(beratend)
Herr Walter LüffeVerbundleitung: Anja Andresen
(beratend zu den KiTa-Tagesordnungspunkten)
  


Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Katholischen Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel

Wahl vom Kirchenvorstand und Pfarreirat am 08./09. November 2025

Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025:Pfarreiratswahl am 8./9. November 2025:
  • Wahlberechtigte: 8.252 Wähler*innen (ab 16 Jahren)
  • Abgegebene Stimmen 314 = 3,8 % Wahlbeteiligung
  • Wahlberechtigte: 8.443 Wähler*innen (ab 14 Jahren)
  • Abgegebene Stimmen 319 = 3,8 % Wahlbeteiligung
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Kirchenvorstand zu erheben und zu begründen.Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim bisherigen Pfarreirat zu erheben und zu begründen.