
Lucia in Harsewinkel

Lucia in Harsewinkel


Vorschlagslisten zur Wahl vom Kirchenvorstand und vom Pfarreirat der Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Harsewinkel
Ergänzungsvorschläge müssen schriftlich bis zum 10.10.2025 abgegeben werden
Pfarreirat:
Alle Wahlberechtigten haben das Recht innerhalb von zwei Wochen weitere Vorschläge einzureichen. Ergänzungsvorschläge können bis 10.10.2025 zum beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten, Vor- und Nachname und Erstwohnsitz der vorgeschlagenen Person und deren schriftliche Bereitschaft zur Kandidatur notwendig.
Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarreirat zu wählen sind. Der Wahlvorstand prüft die Wählbarkeitsvoraussetzungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Wahlvorstand und in § 15 (Absatz 5) der Wahlordnung PR-Wahl.
Kirchenvorstand:
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste bis zum 10.10.2025 zu ergänzen. Gern. §9 Abs. 2 KV-WO ist ein Ergänzungsvorschlag gültig, wenn er
- a) von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,
- b) die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist
und - c) innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand eingereicht ist.
Daneben bedarf es des Vorliegens der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie einer Erklärung zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen gern. 11 Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für der nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KWG) und § 3 KV-WO.
Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen 2025
Wahlberechtigung und Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Am Wochenende 8./9. November 2025 werden im Bistum Münster, zu dem auch die Pfarrei St. Lucia Harsewinkel gehört, die Pfarreiräte und im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums die Kirchenvorstände neu gewählt.
Wahlberechtigt für den Pfarreirat sind laut Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster § 4 Abs. 1 alle Katholiken, die in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und weder aus der katholischen Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen sind.
Die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei als der Wohnsitzpfarrei ist unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 der Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster auf Antrag möglich. Entsprechend § 9 Abs. 2 der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster ist dieser Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten an den Wahlvorstand der Wahlpfarrei bis spätestens zum 10. Oktober 2025 zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Wahlvorstand der Wahlpfarrei. Das aktive Wahlrecht kann nur in einer Pfarrei ausgeübt werden.
Die Wahlberechtigung für den Kirchenvorstand richtet sich nach § 10 des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Wahlberechtigt ist demnach jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Abweichend davon kann gemäß § 10 Absatz 3 KVVG auch zur Wahl zugelassen werden, wer seinen Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster oder in einer der an den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat. Entsprechend § 7 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände ist der Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten an den Wahlvorstand der Wahlkirchengemeinde bis zum 10. Oktober 2025 zu stellen, verbunden mit dem Nachweis, dass die antragstellende Person aus der Liste der Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gestrichen ist, wo sie ihren Erstwohnsitz hat. Über den Antrag entscheidet der Wahlvorstand der Wahlkirchengemeinde. Das aktive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden.
Gemäß § 14 Abs. 1-4 der Wahlordnung für Pfarreiräte und § 7 Abs. 1-5 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände wird ein Auskunfts- und Einspruchsrecht im Hinblick auf eigene Daten in der Liste der Wahlberechtigten gewährt.
Deshalb liegen die Wählerverzeichnisse für das aktive Wahlrecht für Pfarreirat und Kirchenvorstand vom Samstag, 20. bis Samstag, 27. September 2025 im zentralen Pfarrbüro St. Lucia, (Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit.
Einsprüche gegen die eigenen Daten im jeweiligen Wählerverzeichnis können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist, also bis zum 27. September (!), in Textform (E-Mail) oder in Schriftform (brieflich) an den jeweiligen Wahlvorstand mit entsprechender Begründung gerichtet werden. Die jeweiligen Wahlvorstände entscheiden über den Antrag.
Die zugrunde liegenden Gesetze, Satzungen und Wahlordnungen sind unter https://www.bistum-muenster.de/wahlen sowie im Pfarrbüro St. Lucia Harsewinkel einsehbar.
Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen 2025
Datenschutzerklärung nach §16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Sinne des § 4 Abs. 9 KDG ist die
Katholische Kirchengemeinde
St. Lucia
Kirchplatz 5
33428 Harsewinkel
Telefon: +4952476263610
Mail: backhaus-ł@bistum-muenster.de
vertreten durch den leitenden Pfarrer Franz Josef Backhaus.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Rainer Timmerhinrich über folgende Wege:
Datenschutzbeauftragter des Bistums Münster
Rainer Timmerhinrich
Domplatz 27
48143 Münster
Tel.: 0251 495-17055
datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl – entweder als Urnenwahl, Allgemeine Online-Wahl oder als Hybrid-Wahl, d.h. als Allgemeine Online-Wahl mit der
Möglichkeit als Wähler/in wahlweise klassisch in Präsenz zu wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Für diese Zwecke werden eine Wahlmanagementsoftware und bei Durchführung einer onlinegestützten Wahl ein Online-Wahlsystem bereitgestellt. In der Wahlmanagement-Software werden die Liste der Wahlberechtigten sowie die wählbaren Kandidierenden geführt und eingepflegt.
Hierzu werden Meldedaten der Wahlberechtigten aus dem kirchlichen Meldewesen (Namen, Adressen, Geburtsdatum) verarbeitet.
Im Online-Wahlsystem können die Wahlberechtigten schließlich ihre Stimme abgeben, die dazu technisch anonymisiert wird. Das Online-Wahlsystem hat auch die Aufgabe, die anonymisierten Stimmen auszuzählen und Nachweise über die korrekte Stimmenabgabe führen zu können.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der genannten Daten ist § 6 Abs. 1 lit. d Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit
- der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
- der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
- der Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Allg. Online-WO).
Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger ihrer personenbezogenen Daten sind
- Wahlvorstand und Wahlhelfende, die in der Kirchengemeinde mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut sind.
- Mitarbeiter/-innen des Wahlbüros des Bischöflichen Generalvikariats Münster (BGV Münster), die in ihrer Funktion als Wahlbüro bzw. Wahlleitung aus den Abteilungen
- Sachgebiet Kirchliches Meldewesen und Strukturdatenmanagement,
- Fachstelle Steuerungsunterstützung S 100
Zugriff auf die Liste der Wahlberechtigten benötigen.
- Mitarbeiter/-innen der Abteilung Informationstechnologie des BGV Münster in der administrativen Betreuung der Software und den Datenbanken.
- Mitarbeiter/-innen der Kirchengemeinde in der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, sofern für diese ein Zugang beantragt wurde.
Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsführung S 300/Diözesanrat, dem Sachgebiet Weltliches Recht sowie die Geschäftsführenden in den Kreisdekanaten haben Zugriff ausschließlich auf die Daten der Kandidierenden und der Wahlvorstandsmitglieder zur Unterstützung der Wahlvorstände in den Kirchengemeinden.
Zugriffsberechtigt sind ausschließlich berechtigte nach § 5 KDG verpflichtete Mitarbeiter der o.g. Einheiten des Bischöflichen Generalvikariats Münster und der Kirchengemeinde sowie der Wahlvorstand und die Wahlhelfenden.
Auftragsverarbeiter für den Betrieb der eigentlichen elektronischen Wahlurne, die die technische Anonymisierung der abgegebenen Wahlstimme und die weitere Verarbeitung dieser Daten (z.B. Auszählung und Nachweis der Stimmabgabe) ist die Fa. Electric Paper Informationssysteme GmbH mit Sitz in Lüneburg.
Eine Weiterleitung an andere Stellen findet nicht statt.
Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
Speicherdauer
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten endet nach dem Wegfall des Verarbeitungszwecks: Die Daten der digitalen Wahlurne werden nach Beendigung der Wahl spätestens nach Ende der Einspruchs- und Beschwerdefristen gelöscht (vgl. § 15 Allgemeine Online-WO i.V.m. §§ 22 f. KV-WO bzw. §§ 29 f. PR-WO). Die übrigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Liste der Wahlberechtigten, Wahlbenachrichtigung, Erklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten, Briefwahlunterlagen) werden nach Ablauf der Amtszeit des Kirchenvorstands vernichtet; die Wahlniederschriften sind ins Pfarrarchiv zu übernehmen (vgl. § 26 KV-WO, § 27 Abs. 2 PR-WO).
Betroffenenrechte
Ihnen stehen unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte als betroffene Person zu, die Sie uns gegenüber geltend machen können:
- Ein Auskunftsrecht über die von ihnen gespeicherten Daten (§ 17 KDG)
- Das Recht auf Berichtigung von falschen Daten (§ 18 KDG)
- Das Recht auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“) (§ 19 KDG)
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (§ 20 KDG)
- Das Recht auf Benachrichtigung in Bezug auf die Berichtigung oder Löschung
- personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (§ 21 KDG)
- Das Recht auf Datenübertragung (§ 22 KDG)
- Ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG)
Zudem besteht gem. § 7 Abs. 2 KV-WO bzw. § 14 Abs. 2 PR-WO für die Wahlberechtigten nach einer entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachung spätestens sechs Wochen (Urnenwahl)/elf Wochen (Allgemeine Onlinewahl) vor dem Wahltermin für die Dauer einer Woche das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können Sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten verlangen; Einsprüche können von dem Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat Münster einlegen, vgl. § 7 Abs. 4 KV-WO bzw. § 14 Abs. 4 PR-WO.
Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsicht
Sie haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 48 KDG). Die für die katholischen Einrichtungen im Bistum Münster zuständige Aufsichtsbehörde ist das
Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund
Telefon: 0231 138985-0
E-Mail: info(at)kdsz.de
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Daten des Meldewesens in den Listen der Wahlberechtigten ist durch
- die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westäflischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
- die Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
- die Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Allg. Online-WO)
gesetzlich vorgeschrieben.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Bei der vorliegenden Verarbeitung handelt es sich nicht um eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß § 24 KDG.
Datenschutzerklärung nach §16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl
„Kirche von uns und für uns“
St. Lucia wählt am 8. und 9. November 2025 einen neuen Pfarreirat und einen neuen Kirchenvorstand
Macher und Entscheider gesucht:
Am Samstag und Sonntag, 8. und 9. November, werden in St. Lucia in Harsewinkel mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei St. Lucia gewählt. Der Pfarreirat leitet und vertritt mit dem leitenden Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei.
Seine Aufgaben sind die mittel- und langfristige pastorale Ausrichtung der Pfarrei im Bereich der Glaubensverkündigung, der sozialen Aufgaben und der gottesdienstlichen Gestaltung. Entscheidungen des Pfarreirats sind also wesentlich ausschlaggebend für die Zukunft der Pfarrei St. Lucia.
In St. Lucia werden künftig bis maximal 14 Personen dem Pfarreirat angehören. Für den Pfarreirat kandidieren können Katholikinnen und Katholiken aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Für den Pfarreirat werden noch Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Aus Sicht der bestehenden Gremien und des Seelsorgepersonals sind die anstehenden Wahlen sehr wichtig. Das Engagement in beiden Gremien eröffnet den Gläubigen die Möglichkeit, die Kirche vor Ort nach ihren Vorstellungen zu gestalten. „Wer eine Kirche von uns und für uns“ statt einer „Kirche von oben“ will, ist herzlich eingeladen, für den Pfarreirat oder den Kirchenvorstand zu kandidieren“, so Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus.
Weitere Infos zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie www.kirche-harsewinkel.de.
Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Pfarreirat aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim Pfarreiratsvorsitzenden, Herrn Dirk Gehrs (Tel.: 05247/408440).
St. Lucia wählt am 8. und 9. November 2025 einen neuen Pfarreirat und einen neuen Kirchenvorstand
„Kirche von uns und für uns“
Macher und Entscheider gesucht: Am Samstag und Sonntag, 8. und 9. November, werden in St. Lucia in Harsewinkel mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei St. Lucia gewählt. Dafür sucht die Pfarrei Kandidatinnen und Kandidaten.
Der Pfarreirat leitet und vertritt mit dem leitenden Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Seine Aufgaben sind die mittel- und langfristige pastorale Ausrichtung der Pfarrei im Bereich der Glaubensverkündigung, der sozialen Aufgaben und der gottesdienstlichen Gestaltung. Entscheidungen des Pfarreirats sind also wesentlich ausschlaggebend für die Zukunft der Pfarrei St. Lucia. In St. Lucia werden künftig bis maximal 14 Personen dem Pfarreirat angehören. Für den Pfarreirat kandidieren können Katholikinnen und Katholiken aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei St. Lucia im rechtlichen Sinn. Er verwaltet entsprechend der vom Pfarreirat entwickelten Grundsätze ihr Vermögen und entscheidet über Finanzen, Personal, Bauunterhaltung und Liegenschaften. Außerdem hält der Kirchenvorstand den Kontakt zu öffentlichen Stellen und Behörden. Seine Arbeit schafft die Voraussetzungen für das vielfältige pastorale Engagement der Pfarrei St. Lucia. Im Kirchenvorstand von St. Lucia engagieren sich 12 Personen. Als Kandidatinnen und Kandidaten kommen alle katholischen Personen aus Harsewinkel, Greffen und Marienfeld in Frage, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Aus Sicht der bestehenden Gremien und des Seelsorgepersonals sind die anstehenden Wahlen sehr wichtig. Das Engagement in beiden Gremien eröffnet den Gläubigen die Möglichkeit, die Kirche vor Ort nach ihren Vorstellungen zu gestalten. „Wer eine Kirche von uns und für uns“ statt einer „Kirche von oben“ will, ist herzlich eingeladen, für den Pfarreirat oder den Kirchenvorstand zu kandidieren“, so Pfarrer Dr. Franz Josef Backhaus.
Weitere Infos zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie www.kirche-harsewinkel.de.
Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Pfarreirat aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim Pfarreiratsvorsitzenden, Herrn Dirk Gehrs (Tel.: 05247/408440).
Personen, die sich als Kandidatin oder als Kandidat für den Kirchenvorstand aufstellen lassen möchten und eventuell auch noch Fragen dazu haben, melden sich beim leitenden Pfarrer, Herrn Dr. Franz Josef Backhaus (Tel.: 05247/6263610).

Festlegung des Wahltermins für die Pfarreiräte im Bistum Münster
aus den Kirchlichen Amtsblatt Münster 2024 Nr. 11
Art. 160 Festlegung des Wahltermins für die Pfarreiräte im Bistum Münster
Für die im Jahr 2025 stattfinden Pfarreiratswahlen im Bistum Münster wird als – mit den Kirchenvorstandswahlen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster einheitlicher
– Wahltermin Samstag/Sonntag 8./9. November 2025 festgesetzt.
Grundlage für die Wahl der Pfarreiräte sind die Statuten für die Pfarreiräte im Bistum Münster in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Veröffentlichung des Zeitplans über die bei den Wahlen einzuhaltenden Termine wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Münster, 26. September 2024
L.S. † Dr. Felix Genn
Bischof von Münster
AZ: R 710
Satzung und Wahlordnung für Pfarreiräte im Bistum Münster
aus dem Kirchlichen Amtsblatt Münster 2025 Nr. 01
Satzung für Pfarreiräte im Bistum Münster
Wahlordnung für Pfarreiräte im Bistum Münster
Änderung der Wahlordnung vom 01.03.2025
mehr Informationen unter: www.bistum-muenster.de/wahlen