Sakramente

Sakramente sind sichtbare Zeichen einer unsichtbaren Wirklichkeit. In den einzelnen Sakramenten entfaltet sich das sakramentale Wesen der Kirche in die konkreten Situationen des menschlichen Lebens.
Christus begegnet den Menschen und erfüllt ihnen sein Heil. 
Katholiken begleiten ihre Sakramente quasi von der Wiege bis ins Grab - oder von der Taufe bis zur Krankensalbung.

Die kath. Kirche kennt sieben Sakramente:

  • Taufe
  • Eucharistie (Erstkommunion)
  • Firmung
  • Ehe (Trauung/Hochzeit/Ehe)
  • Buße (Beichte/Versöhnung)
  • Weihe (z.B. zum Diakon, Priester oder Bischof)
  • Krankensalbung

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Taufe

Jeder Mensch ist ein Kind Gottes, in der Taufe feiern und bekennen wir das. Wir nehmen also Kinder Gottes in die Gemeinschaft der Kirche auf. Die Taufe ist damit das erste der drei so genannten Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie). Sie begründet den Weg der schrittweisen Eingliederung in die Kirche.

Wer sich als Jugendlicher oder Erwachsener taufen lassen möchte, wendet sich am besten direkt an einen der Seelsorger.

Gemeinsam mit ihm kann nach einem sinnvollen Weg zur Taufe gesucht werden. Auf diesem Weg sind Gespräche wichtig, aber auch das Einleben in die Gemeinschaft der Glaubenden, die Kirche.
 

Weiter zu den Kontaktinformationen

  • jeden Samstag um 15:45 Uhr in St. Johannes d.T. Harsewinkel-Greffen
  • jeden Samstag um 17:00 Uhr in St. Paulus Harsewinkel
  • jeden Sonntag um 10:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Lucia Harsewinkel
  • jeden Sonntag um 12:00 Uhr in St. Marien Marienfeld

Wegen anderer wichtiger Termine können diese Termine verschoben oder aufgehoben werden. Zurzeit werden max. zwei Tauffamilien pro Tauftermin angenommen. 

Zur genauen Terminabsprache und Anmeldung setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Pfarrbüro (oder einem Gemeindebüro) in Verbindung. Zur Anmeldung wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Vor der Tauffeier werden die Tauf-Familien zu einem Taufgespräch vom Diakon oder Priester besucht, in dem Fragen zur Taufe, wie Ablauf, Gestaltung usw. besprochen werden.

Eine Taufe innerhalb einer Messfeier (Eucharistiefeier) ist auch möglich. Bitte um Absprache mit dem Pfarrbüro.

Die Terminabsprache und das Annehmen von Taufanmeldungen ist grundsätzlich in allen Gemeindebüros sowie im Pfarrbüro St. Lucia Harsewinkel möglich! (Es ist also beispielsweise kein Problem, im Greffener Gemeindebüro eine Taufe für einen Termin in der Harsewinkler-Pfarrkirche St. Lucia anzumelden.)

Zur Terminabsprache und Anmeldung setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro (Telefon: 0 52 47 / 62 63 60) in Verbindung. 

Unterlagen zur Taufanmeldung:

  • Eine Geburtsurkunde des Kindes (für religiöse Zwecke)
  • Tauf-Patenbescheinigung (Patenschein) (können nachgereicht werden!): Die Paten erhalten ihren Taufpatenbescheinigung im Pfarrbüro ihrer Wohnortpfarrei. Den Patenschein reichen Sie als Eltern bitte vor der Taufe in unserem Pfarrbüro/Gemeindebüro ein.

Wer kann Taufpate werden?

Pate und Patin müssen bereit sein, die katholische Erziehung Ihres Kindes mitzutragen. Daher können Sie als Taufpate oder Taufpatin jemanden auswählen, der selbst katholisch, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt ist. In einigen Gemeinden ist es üblich, einen Patenschein vorzulegen, der dies bestätigt. Die Paten erhalten ihn von ihrer Wohnortpfarrei. Den Patenschein reichen Sie als Eltern vor der Taufe in Ihrem Pfarrbüro ein.

Wie viele Taufpaten dürfen es sein?

Sie sollten mindestens einen Paten für Ihr Kind aussuchen. Üblich sind bei uns zwei Paten. Diese können/sollen unterschiedlichen Geschlechtes sein.

Welche Aufgabe haben die Taufpaten?

Taufpaten haben die schöne Aufgabe, die Eltern darin zu unterstützen, dass der Täufling den christlichen Glauben kennen lernt. Zusammen mit ihrem Patenkind können sich Paten auf das Abenteuer des Glaubens einlassen und ihm dabei als Vorbild zur Seite stehen. Die Paten bringen gemeinsam mit Ihnen als Eltern Ihr Kind zur Taufe. Darin drücken sie ihre Bereitschaft aus, bei der Einführung des Kindes in den Glauben mitzuwirken.

Kann ein evangelischer Christ oder ein aus der Kirche ausgetretener Katholik Taufpate unseres Kindes werden?

Nur ein Katholik oder ein orthodoxer Christ, die nicht aus ihrer Kirche ausgetreten sind, kann Taufpate werden. Ein evangelischer Christ kann neben einem katholischen Paten christlicher Taufzeuge sein. Er muss dazu bereit sein, sich in die christliche Erziehung Ihres Kindes mit einzubringen, indem er Ihrem Kind bezeugt, dass Glauben und Kirchenzugehörigkeit für ihn wichtig sind. Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Pfarrbüro!

Quelle: Redaktion und Bistum Münster: Unsere Seelsorge Praxis: Kindertaufe

Der Ablauf der Tauffeier (außerhalb der Eucharistriefeier)

(Der genaue Ablauf wird mit dem Taufspender [Diakon oder Priester] im Taufgespräch besprochen)

Eröffnung

Begrüßung

wahlweise Lied

Fragen an Eltern und Paten

Bezeichnung mit dem Kreuz

Gebet

 

Wortgottesdienst

[Prozession zum Ort des Wortgottesdienstes]

wahlweise Lied oder Instrumentalstück

Schriftlesung(en)

wahlweise Lied

Predigt / Ansprache

wahlweise Lied

Anrufung der Heiligen

Fürbitten

Gebet um Schutz vor dem Bösen

Handauflegung oder wahlweise die Salbung mit Katechumenen-Öl

 

Tauffeier

[Prozession zum Taufort]

Lobpreis und Anrufung Gottes über dem Wasser

Absage und Glaubensbekenntnis

Taufe

 

Ausdeutende Riten

Salbung mit Chrisam

Bekleidung mit dem weißen Taufgewand

Übergabe der brennenden Kerze

wahlweise Effata-Ritus

wahlweise Lied

 

Abschluss

[Prozession zum Altarraum]

Vaterunser

Segen und Entlassung

wahlweise Instrumentalstück oder Lied

 

Quelle: Redaktion und Bistum Münster

Erstkommunion

Die Vorbereitung auf den Empfang der ersten Heiligen Kommunion beginnt jährlich im Monat November. In den Sommermonaten davor werden die Eltern der katholischen Kinder der dritten Klassen der Grundschulen angeschrieben. Falls sie Fragen haben wenden sie sich bitte an Pastoralreferent Matthias Mönig.

Videos zur Erstkommunion

Erstkommunionfeiern in der Pfarrei St. Lucia Harsewinkel

Die Erstkommunion wird in den vier Kirchen unserer Pfarrei an den nachfolgend aufgeführten Terminen stattfinden:

Sonntag, 28. April 2024  9.00 Uhr

Gemeindekirche St. Paulus, Wibbelstraße 2, 33428 Harsewinkel

Sonntag, 05. Mai 2024  9.00 Uhr

Pfarrkirche St. Lucia, Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel

Christi Himmelfahrt (Donnerstag),

09. Mai 2024

  9.00 Uhr

Gemeindekirche St. Johannes, Johannesplatz 6, 33428 Harsewinkel-Greffen

Christi Himmelfahrt (Donnerstag),

09. Mai 2024

  9.00 Uhr

Pfarrkirche St. Lucia, Kirchplatz 5, 33428 Harsewinkel

Sonntag, 12. Mai 202410.45 Uhr

Gemeindekirche St. Marien, Klosterhof 11, 33428 Marienfeld

Ansprechpartner für die Erstkommunion der gesamt Pfarrei ist: Pastoralreferent Matthias Mönig

Firmung

Firmung 2024

Die nächste Firmung findet in unserer Pfarrei St. Lucia am Sonntag, 8. Septmeber 2024 um 9.00 Uhr und 11.30 Uhr in unserer Pfarrkirche St. Lucia statt. 

Alle Jugendlichen, deren Geburtsdatum zwischem dem 01.10.2007 und 30.09.2008 liegt, haben eine schrifltiche Einladung erhalten.

Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite www.firmung-harsewinkel.de zu finden. Für Fragen zur Firmung und Firmvorbereitung ist Matthias Piontek der Ansprechpartner: piontek(at)bistum-muenster.de

  • Jugendgottesdienst: Unsere Firmvorbereitung ist mit einem Jugendgottesdienst am 19.01.2024 gestartet. Am Freitag, den 30.08.2024, werden wir um 19.00 Uhr nochmal gemeinsam einen Jugendgottesdienst feiern.

Trauung - Hochzeit - Ehe

Die kirchliche Trauung macht deutlich, dass unser ganzes Leben und Lieben von Gott getragen ist. Eine katholische Trauung ist dann möglich, wenn einer der Ehepartner katholisch ist und beide (im Sinne der Kirche) unverheiratet sind. Manchmal muss dies eigens geprüft werden. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig vor einer Eheschließung zu melden. Aber auch wenn die Ehepartner unterschiedliche Konfessionen oder Religionen haben, sind rechtliche Klärungen notwendig.

Es ist gut, zunächst den Hochzeitstermin mit einem Priester abzusprechen, bevor weitere Verbindlichkeiten (wie Anmietung von Räumen) eingegangen werden. Da bei einer Eheschließung in der katholischen Kirche eine Reihe von Formalien eingehalten werden müssen, findet vor der Trauung ein Traugespräch statt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Pfarrbüro oder durch einen der Seelsorger.

Für Trauungen von auswärtigen Brautpaaren in St. Marien gibt es ein extra Faltblatt hier.

DIE FEIER DER TRAUUNG IN EINER WORTGOTTESFEIER

Die Trauung wird in einer Wortgottesfeier gefeiert, wenn die Trauung in einer Messe nicht möglich oder nicht angemessen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Diakon die Feier leitet oder sich die Brautleute vom Leben der Kirche entfernt haben und nicht kommunizieren wollen. Ist einer der Partner katholischer Christ/katholische Christin und schließt diese/r die Ehe mit einem nichtkatholischen Christen/einer nichtkatholischen Christin, so wird die Trauung in der Regel in einer Wortgottesfeier gefeiert.

Die Feier der Trauung in einer Wortgottesfeier beginnt ebenfalls mit dem Empfang des Brautpaars am Kirchenportal. Nach der Eröffnung der Feier folgen der Lesungsteil, die Predigt und die Trauung. Daran schließen sich die Fürbitten an. Am Schluss der Feier wird das Brautpaar wieder zum Portal geleitet.

 

DIE FEIER DER TRAUUNG IN DER EUCHARISTIEFEIER (MESSE)

Die Eheschließung katholischer Partner soll nach Möglichkeit innerhalb einer Eucharistiefeier stattfinden, da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist und in der Eucharistie das Gedächtnis des Neuen Bundes gefeiert wird. Eine Beteiligung der Gemeinde an der Trauung und der Eucharistiefeier ist angebracht, da sowohl die Trauung als auch die Eucharistie Feiern der Gemeinde sind.

Die Feier der Trauung innerhalb der Messfeier macht deutlich, dass das Sakrament der Ehe ein Zeichen der Liebe Gottes ist, der wir in der Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi in der Eucharistie in besonderer Weise begegnen. Die Feier der Trauung in der Messe beginnt mit dem Empfang des Brautpaars am Kirchenportal. Nach der Eröffnung der Messfeier folgt der Wortgottesdienst, an den sich die Trauung anschließt. Nach der Trauung folgen die Fürbitten und die Eucharistie. Am Schluss der Feier wird das Brautpaar wieder zum Portal geleitet.

 

DIE GEMEINSAME KIRCHLICHE TRAUUNG EINES KONFESSIONSVERSCHIEDENEN BZW. KONFESSIONSVERBINDENDEN PAARES (z.B. katholisch und evangelisch)

Auch wenn in einem solchen Fall häufig von einer „ökumenischen Trauung“ gesprochen wird, ist das nicht richtig. Die christliche Trauung kann immer nur nach dem evangelischen oder dem katholischen Ritus vollzogen werden. Die katholische und die evangelische Kirche haben aber geregelt, unter welchen Voraussetzungen der jeweils vollzogene Trauritus wechselseitig als gültig anerkannt wird. Der katholische Christ unterliegt beim Eheabschluss immer der „Formpflicht“: Die Ehe muss vor dem zuständigen katholischen Seelsorger und zwei Zeugen geschlossen werden. Von dieser Formpflicht kann allerdings dispensiert werden. Das bedeutet, dass der katholische Ortsordinarius (der Bischof) den katholischen Partner von seiner Formpflicht entbindet, sodass bei entsprechenden Voraussetzungen die Ehe auch vor einem nichtkatholischen Seelsorger oder vor dem Standesamt gültig geschlossen werden kann.

Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares sollte nach Möglichkeit von einem Seelsorger in einer liturgischen Feier vorgenommen werden, nachdem sich die Partner nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben, nach welchem Ritus sie sich trauen lassen wollen.

Auf besonderen Wunsch des konfessionsverschiedenen Brautpaares können sich auch beide Seelsorger an der Trauung beteiligen. Für diese Fälle haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland eine „Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare bei Beteiligung beider Pfarrer“ herausgegeben, da beide Kirchen eine doppelte Trauung ablehnen. Ist die Trauung in der evangelischen Kirche beabsichtigt, so muss der katholische Partner bei seinem Pfarramt Dispens (Befreiung) von der Formpflicht einholen. Erst mit Einholung der Dispens wird die Ehe auch vor der katholischen Kirche gültig geschlossen. Die zuständigen Seelsorger stehen Ihnen sicherlich gern mit Rat und Hilfe zur Seite.

Quelle: Unsere Seelsorge vom Bistum Münster

Müssen Trauzeugen katholisch sein?

Nein. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen alle Menschen eine katholische Trauung bezeugen, wenn das Brautpaar sie auswählt. Die Namen der Trauzeugen stehen in der Heiratsurkunde und die Trauzeugen unterschreiben im Ehevorbereitungsprotokoll.

Wie viele Trauzeugen brauche ich?

Das entscheidet das Brautpaar. Bei einer katholischen Trauung sind aber zwei Trauzeugen Pflichtprogramm.

Welche Aufgaben haben Trauzeugen?

Sie bezeugen die Ehe öffentlich und unterschreiben auch im Ehevorbereitungsprotokoll. Ihre Namen stehen meisten auch in der Urkunde.

Wo sitzen die Trauzeugen bei der Trauung?

Die Trauzeugen sitzen während der Trauung in unmittelbarer Nähe zum Brautpaar.

 

Krankensalbung

Die Krankensalbung ist das Sakrament der Stärkung in körperlichen Krisensituationen. Dafür muss keine Todesgefahr bestehen, denn z.B. auch vor einer schweren Operation kann eine Krankensalbung den Menschen aufrichten. Dieses Sakrament dient der Stärkung und kann mehrmals empfangen werden.
Tun sie sich, dem Kranken und den Angehörigen den Gefallen und scheuen sie sich nicht, schon frühzeitig um die Krankensalbung zu bitten. Die aktive Mitfeier im Kreise von Familie und Vertrauten Menschen ist ein gutes Erlebnis der Gemeinschaft auch in den Momenten des Lebens die es uns schwer machen.

Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Den so genannten Seelsorgenotruf erreichen sie unter der Nummer des Lucia Hospitals unter: 05247 - 630.

Beichte

Wenn Sie die Beichte, das Sakrament der Versöhnung, empfangen wollen, dann nehmen Sie  - telefonisch oder persönlich – kurz Kontakt mit dem Priester auf, mit dem sie das Gespräch führen möchten. Der Priester wird mit Ihnen zusammen nach einem guten Zeitpunkt und Ort suchen.

Der reguläre Ort für den Empfang dieses Sakramentes ist die Kirche, in besonderen Fällen aber auch die eigene Wohnung oder das Krankenzimmer z. B. im Krankenhaus.

Beerdigung

Wenn ein Mensch stirbt, sind die Angehörigen und Freunde voller Trauer, die nicht selten mit Ratlosigkeit einhergeht, was jetzt zu tun ist. Dann kann es eine Hilfe sein, mit einem Seelsorger zu sprechen. Die Mitarbeiter in der Seelsorge unserer Gemeinde stehen für solche Gespräche (auch kurzfristig) zur Verfügung.

Beim Tod eines Angehörigen, gerade wenn er Zuhause stirbt, kann es gut sein, dass man einen Seelsorger rufen möchte, der den Angehörigen ein Wort des Trostes sagen kann oder ein Gebet spricht. Im Krankenhaus übernehmen dies die MitarbeiterInnen in der Krankenhausseelsorge. Dieser Besuch ist ganz unabhängig davon, wer den Begräbnisgottesdienst oder die Beisetzung feiert.

Wenn in Ihrer Familie jemand verstorben ist, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder direkt an einen der Seelsorger unserer Gemeinde