Zum Hauptinhalt springen

Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen am 08. und 09. November 2025

Bild: factum.adp In: Pfarrbriefservice.de

Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariats im Amtsblatt vom 1. November 2024

Art. 160 Festlegung des Wahltermins für die Pfarreiräte im Bistum Münster

Für die im Jahr 2025 stattfinden Pfarreiratswahlen im Bistum Münster wird als – mit den Kirchenvorstandswahlen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster einheitlicher – Wahltermin

Samstag/Sonntag 8./9. November 2025

festgesetzt. Grundlage für die Wahl der Pfarreiräte sind die Statuten für die Pfarreiräte im Bistum Münster in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Eine Veröffentlichung des Zeitplans über die bei den Wahlen einzuhaltenden Termine wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Münster, 26. September 2024

L.S. † Dr. Felix Genn, Bischof von Münster AZ: R 710

 

Art. 165 Festlegung des Wahltermins für die Kirchenvorstände im NRW-Teil des Bistums Münster

Für die im Jahr 2025 stattfindenden Kirchenvorstandswahlen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wird als – mit den Pfarreiratswahlen im Bistum Münster einheitlicher – Wahltermin (siehe auch Artikel Nr. 160 in diesem Amtsblatt)

Samstag/Sonntag, 8./9. November 2025

estgesetzt. Grundlage für die Wahlen der Kirchenvorstände sind das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und die Wahlordnungen in den jeweils gültigen Fassungen. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben noch so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind.
Eine Veröffentlichung des Zeitplans über die bei den Wahlen einzuhaltenden Termine wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Münster, 26. September 2024

Dr. Klaus Winterkamp, Bischöflicher Generalvikar AZ: R 710