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    SAT­ZUNG VON PATCHWORK (HARSEWINKEL)

    § 1    STATUS

    1. Patchwork ist ein Aus­schuss des Rates der Seel­sor­ge­ein­heit (RSE).

     

    § 2    MIT­GLIEDER

    1. Mit­glieder in Patchwork sind Mit­glieder des Rates der Seel­sor­ge­ein­heit (RSE) sowie auch Per­sonen, die nicht dem RSE an­ge­hören.

    2. Aus un­seren Pfarr­ge­meinden sollten in Patchwork mit­ar­beiten:

    Ver­treter/innen der Mess­dienerleiterrunde Lucia

    Ver­treter/innen der Land­ju­gend

    Ver­treter/innen des SAJ Paulus

    Ver­treter/innen der Fe­ri­en­frei­zeit

    Vertreter/innen der Messdiener Johannes

    Vertreter/innen der Messdiener Marienfeld

    Vertreter/innen des Mädchenchores Marienfeld

    Vertreter/innen der Kolpingjugend Marienfeld

    Mit­glieder aus dem Rat der Seel­sor­ge­ein­heit

    ein Mit­glied aus dem Seel­sor­ge­team

     

     

    § 3    AUF­GABEN

    a) Kon­takte auf­bauen und halten

    zu Ju­gend­li­chen aller vier Ge­meinden

    zu Ak­tiven der Ju­gend­ar­beit in den Pfarr­ge­meinden

     

    b) In­for­ma­tionen sam­meln und wei­ter­geben

    Wün­sche und An­liegen der Ju­gend­li­chen der Ge­meinden vor dem RSE und den Ge­meinden zur Sprache bringen

    An­liegen und An­ge­bote der Pfarr­ge­meinden an Ju­gend­liche wei­ter­geben

    Anliegen und Angebote des Bistums an Jugendliche weitergeben

    über In­halte kirch­li­cher Ju­gend­ar­beit in­for­mieren

     

    c) ko­or­di­nieren

    Pla­nung und Durch­füh­rung ge­mein­samer Ver­an­stal­tungen der Ver­bände oder Ju­gend­gruppen aller vier Ge­meinden: zwei große Veranstaltungen pro Jahr, eine Veranstaltung für die Leiter/innen, auch spirituelle Veranstaltungen

    Gemeinsame Ideensammlungen entwickeln (Bastel-, Spielebuch)

     

    § 4    STRUKTUR

    1. Patchwork trifft sich mehr­mals im Jahr, um sich ab­zu­spre­chen. Der Sitzungsort wechselt in den vier Gemeinden.

    2. Patchwork bestimmt einen Spre­cher­.

    3. Der Sprecher lädt zu den Sit­zungen mit Ta­ges­ord­nung ein.

    4. Von den Sit­zungen wird ein Pro­to­koll an­ge­fer­tigt, die Mit­glieder wech­seln sich bei der Er­stel­lung des Pro­to­kolls ab. Die Mitglieder des jeweiligen Sitzungsortes sind für die Erstellung des Protokolls zuständig.

    5. Jährlich findet eine Vollversammlung aller Verantwortlichen in der Jugendarbeit statt, bei der das Programm des nächsten Jahres bestimmt wird.

    6. Für die Finanzierung der Aktionen werden Spendenaktionen durchgeführt.

    7. Die Satzung wird in vier Jahren geprüft und überarbeitet.

    April 2011

     

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