
SATZUNG VON PATCHWORK (HARSEWINKEL)§ 1 STATUS 1. Patchwork ist ein Ausschuss des Rates der Seelsorgeeinheit (RSE).
§ 2 MITGLIEDER 1. Mitglieder in Patchwork sind Mitglieder des Rates der Seelsorgeeinheit (RSE) sowie auch Personen, die nicht dem RSE angehören. 2. Aus unseren Pfarrgemeinden sollten in Patchwork mitarbeiten: Vertreter/innen der Messdienerleiterrunde Lucia Vertreter/innen der Landjugend Vertreter/innen des SAJ Paulus Vertreter/innen der Ferienfreizeit Vertreter/innen der Messdiener Johannes Vertreter/innen der Messdiener Marienfeld Vertreter/innen des Mädchenchores Marienfeld Vertreter/innen der Kolpingjugend Marienfeld Mitglieder aus dem Rat der Seelsorgeeinheit ein Mitglied aus dem Seelsorgeteam
§ 3 AUFGABEN a) Kontakte aufbauen und halten zu Jugendlichen aller vier Gemeinden zu Aktiven der Jugendarbeit in den Pfarrgemeinden
b) Informationen sammeln und weitergeben Wünsche und Anliegen der Jugendlichen der Gemeinden vor dem RSE und den Gemeinden zur Sprache bringen Anliegen und Angebote der Pfarrgemeinden an Jugendliche weitergeben Anliegen und Angebote des Bistums an Jugendliche weitergeben über Inhalte kirchlicher Jugendarbeit informieren
c) koordinieren Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen der Verbände oder Jugendgruppen aller vier Gemeinden: zwei große Veranstaltungen pro Jahr, eine Veranstaltung für die Leiter/innen, auch spirituelle Veranstaltungen Gemeinsame Ideensammlungen entwickeln (Bastel-, Spielebuch)
§ 4 STRUKTUR 1. Patchwork trifft sich mehrmals im Jahr, um sich abzusprechen. Der Sitzungsort wechselt in den vier Gemeinden. 2. Patchwork bestimmt einen Sprecher. 3. Der Sprecher lädt zu den Sitzungen mit Tagesordnung ein. 4. Von den Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt, die Mitglieder wechseln sich bei der Erstellung des Protokolls ab. Die Mitglieder des jeweiligen Sitzungsortes sind für die Erstellung des Protokolls zuständig. 5. Jährlich findet eine Vollversammlung aller Verantwortlichen in der Jugendarbeit statt, bei der das Programm des nächsten Jahres bestimmt wird. 6. Für die Finanzierung der Aktionen werden Spendenaktionen durchgeführt. 7. Die Satzung wird in vier Jahren geprüft und überarbeitet. April 2011
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