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    Kirchenvorstand

    Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Die Sorge um die Gebäude, die Aufstellung eines Haushaltsplanes sind Aufgaben der Kirchenvorsteherinnen und – vorsteher. Auch für die hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde ist der Kirchenvorstand als "Arbeitgeber" zuständig.

    Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Größe der Pfarrgemeinde. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für jeweils sechs Jahre gewählt, wobei immer nur die Hälfte der gesamten Kirchenvorstandsmitglieder gewählt wird, so dass die verbleibenden bisherigen Mitglieder ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die neuen Mitglieder weitergeben können.

    Mitglieder

    Andrea Beckmann Greffener Landweg 14
    Bernard Blömer Reichenbacher Straße 85
    Reinhard Haase Brockhäger Straße 28
    Dr. Hildegard Kirchner Kneppers Gäßchen 2
    Hendrik Lüffe Nordstraße 54
    Erwin Linnemann Hesselteicher Straße 66 A
    Friedhelm Thüte Wacholderweg 7
    Christoph Wallmeyer Remser Weg 7
    Monika Wesselmann Elsterweg 14
    Eberhard Weller Pattland 20a
    Wim Wigger Dechant-Budde-Weg 2

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