
KirchenvorstandDie Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Die Sorge um die Gebäude, die Aufstellung eines Haushaltsplanes sind Aufgaben der Kirchenvorsteherinnen und – vorsteher. Auch für die hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde ist der Kirchenvorstand als "Arbeitgeber" zuständig. Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Größe der Pfarrgemeinde. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für jeweils sechs Jahre gewählt, wobei immer nur die Hälfte der gesamten Kirchenvorstandsmitglieder gewählt wird, so dass die verbleibenden bisherigen Mitglieder ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die neuen Mitglieder weitergeben können. Mitglieder
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